Teilnahmebedingungen Aktion BMW Sommer der Freiheit

1. Veranstalter
Veranstalterin des Gewinnspiels ist das BMW Motorrad Zentrum Hamburg, Offakamp 10-20, 22529 Hamburg (nachfolgend „BMW“). Weitere Informationen zu BMW finden Sie unter: https://www.bmw-motorrad.de/hamburg/de/public-pool/content-pool/impressum.html.
2. Teilnahmeberechtigung
Voraussetzung für die Teilnahme am BMW Motorrad Sommer der Freiheit Gewinnspiel 2025 ist eine einmalige Registrierung bei ROCK ANTENNE Hamburg auf der Seite www.rockantenne.hamburg bis 24.04.2025, 18:00 Uhr. Die Registrierung setzt das vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllen aller Pflichtfelder sowie die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen voraus. Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige, uneingeschränkt geschäftsfähige Personen. BMW behält sich die Prüfung der Volljährigkeit vor. Zur Teilnahme sind zudem nur Personen berechtigt, die ihren Wohnsitz während der Teilnahme in Deutschland haben. Die Teilnahme selbst ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Ein Teilnehmer, der sich mit fehlerhaften Daten registriert oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstößt, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für diejenigen Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich in sonstiger Weise durch Manipulation Vorteile verschaffen oder versuchen zu verschaffen. Die Mitarbeiter von BMW und mit BMW verbundener Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Gewinn
Unter allen Teilnehmern des BMW Motorrad Sommer der Freiheit Gewinnspiels 2025 wird folgender Gewinn verlost: • 2x die Nutzung eines BMW Motorrad GS Wunschmodells für max. drei zusammenhängende Wochen in der Saison 2025 (Mai – September 2025) (A oder A2- Variante, abhängig von vorhandener Fahrerlaubnis). Die Nutzung des Fahrzeugs gilt für den Zeitraum von maximal drei Wochen. Die genaue Terminierung ist abhängig von der Auslastung des BMW Motorrad Fuhrparks. Die Nutzung erfolgt auf Basis des BMW Fahrzeugnutzungsvertrages, der bei der Inanspruchnahme des Gewinns (Übergabe des Fahrzeugs) ausgehändigt wird und unterzeichnet werden muss. Der Gewinner muss bei Übergabe des Fahrzeugs einen gültigen Führerschein der Klasse A bzw. A2 (abhängig von Fahrzeugvariante) und einen gültigen Personalausweis (jeweils im Original) vorlegen. Ist der Gewinner hierzu – aus welchem Grunde auch immer – nicht in der Lage, ist die jeweilige Person von der Fahrzeugnutzung ausgeschlossen. Die Abholung des Fahrzeugs erfolgt durch den Gewinner beim BMW Motorrad Zentrum Hamburg, Offakamp 10 – 20, 22529 Hamburg. Der Gewinn ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht in Bar auszahlbar. Nicht enthaltene bzw. darüberhinausgehende Kosten (z. B. für Verbrauchs- und Benzin-Kosten, An- und Abreise zum Abholungsort, Maut-/Parkgebühren oder sonstige Kosten) trägt der Gewinner. Die Fahrerausstattung (u. a. Helm, Motorradkleidung) ist nicht Teil des Gewinns und muss vom Gewinner selbst gestellt werden. Der Gewinner bekommt das Fahrzeug nur mit kompletter Schutzausrüstung ausgehändigt. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt per Losverfahren im Rahmen des Motorrad Saisonstarts am 25.04.2025 durch BMW.
4. Gewinnbenachrichtigung
Der Gewinner wird von BMW oder dem hierfür beauftragten Partner im Rahmen der vor Ort Veranstaltung persönlich benachrichtigt. Ein Anspruch auf den Gewinn entsteht nur dann, wenn der Gewinner diesen am selben Nachmittag, spätestens bis 19.00 Uhr zum Veranstaltungsende annimmt. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Erklärung der Gewinnannahme durch den Gewinner, verfällt der Gewinn. Gleiches gilt, wenn der Gewinner es unterlässt, zur Gewinnübermittlung notwendige Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, oder die Voraussetzungen für die Übergabe des Fahrzeugs nicht erfüllt.
5. Haftung von BMW
BMW haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt zudem nicht für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Dies sind Pflichten, die für die Gewinnspieldurchführung wesentlich sind, da sie diese erst ermöglichen, und auf deren Erfüllung der Teilnehmer deshalb vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatz für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten beschränkt sich auf 2 gewinnspieltypische, vorhersehbare Schäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
6. Datenschutzinformationen
Zur Durchführung des Gewinnspiels werden von der BMW AG personenbezogene Daten erhoben. Namentlich sind dies Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse. Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). In diesem Zusammenhang werden diese zur Gewinnspielabwicklung gegebenenfalls Dritten zur Verfügung gestellt (z. B. mit BMW verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15ff. AktG und/oder Dienstleister) und nach Beendigung des Gewinnspiels wieder gelöscht. Sofern der Teilnehmer eine separate Einwilligung in werbliche Kommunikation erteilt, gelten die Bestimmungen der Datenschutzhinweise der BMW AG. Diese finden sich, insbesondere zu Kontaktdetails sowie den Betroffenenrechten des Teilnehmers, unter https://www.bmwmotorrad.de/datenschutz
Einverständnis in Namensnutzung und Übertragung von Bildrechten
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass sein Name im Falle des Gewinns durch BMW im Rahmen der Gewinnspiel-Folgekommunikation auf der BMW Motorrad Hamburg Webseite sowie in den BMW Motorrad Zentrum Hamburg Social Media Kanälen (Facebook / Instagram) veröffentlicht wird. Diese Rechteübertragung unterliegt deutschem Recht.
7. Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
BMW behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu ändern, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness des Spiels beeinträchtigt erscheint.
8. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes besteht nicht. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem/der Teilnehmer/-in und BMW unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Sollten einzelnen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.